NEWSPutin verdirbt Frankreichs Winzern die Champagnerlaune

Putin verdirbt Frankreichs Winzern die Champagnerlaune

Ein neues russisches Gesetz bringt französische Champagner-Winzer zum Schäumen: Sie halten es für „skandalös“, dass die russische Bezeichnung „Schampanskoje“ nur noch russischen Weinhäusern vorbehalten sein soll. Das regelt eine Novelle, die der russische Präsident Wladimir Putin vor kurzem unterzeichnet hatte. Auch die französische Regierung hat bereits protestiert.


FRANKREICH (Paris) – „Russisches Champagner-Gesetz degradiert ausländische Produkte zu Schaumwein“ und diese Neuregelung gebe „russischen Verbrauchern keine klare und transparente Auskunft über die Herkunft und den Charakter der Weine“, beklagt der französische Wirtschaftsverband der Winzer „Comité champagne“, der die Hersteller aus der historischen Provinz Champagne vertritt.

Dem Verband zufolge dürfen französische Champagner-Hersteller nicht mehr „Schampanskoje“ in kyrillischer Schrift auf das Etikett drucken. Sie dürfen zwar weiterhin „Champagner“ in lateinischer Schrift nutzen, müssen als kyrillische Beschreibung auf der Flaschenrückseite aber „Schaumwein“ hinzufügen.

Ein Skandal

Das sei „ein Skandal“, schimpfen die Ko-Präsidenten des Wirtschaftsverbands der Champagner-Winzer, Maxime Toubart und Jean-Marie Barillère. Immerhin sei Champagner französisches „Kulturerbe“. Wegen des Namensstreits riefen sie alle Hersteller zu einem Lieferstopp nach Russland auf.

„Die Haltung Frankreichs ist ganz klar“, sagt Landwirtschaftsminister Julien Denormandie. „Das Wort ‘Champagner’ stammt aus den schönen französischen Regionen, in denen Champagner hergestellt wird“, sagte er einem Radiosender. Und als solches genieße der Name weltweit Schutz – nach Verbandsangaben in 120 Ländern.

Champagner im Exportmarkt Schampanskoje

Als Exportmarkt kommt Russland für die französischen Champagner-Winzer nur an 15. Stelle, dorthin werden jährlich rund zwei Millionen der insgesamt 150 Millionen exportierten Flaschen geliefert. Dafür kaufe die russische Oberschicht aber besonders edle Cuvées, sagt der Generaldirektor des Champagner-Komitees, Charles Goemaere.

Womöglich beruht der Namensstreit auf einem historischen Missverständnis: Die erstmals 1937 unter Josef Stalin eingeführte Marke „Sowjetskoje Schampanskoje“ sollte das bourgeoise Getränk allen Proletariern zugänglich machen. Sowjet-Produzenten warfen deshalb massenhaft billige Schaumweine auf den Markt, wie etwa den in Deutschland bekannten „Krimsekt“. 

Die Gefahr, dass wohlhabende Russen solche heimischen Billigsorten mit echtem Champagner aus Frankreich verwechseln könnten, besteht vermutlich nicht. Die aus der Sowjetzeit geerbte Bezeichnung „Schampanskoje“ ist aber vor allem seit dem russischen Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) 2012 ein Problem. Der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian sagte, er hoffe in dem Namensstreit auf einen „Dialog“ mit Moskau. Sollte dieser scheitern, werde sich Paris aber an die WTO wenden.

Dennoch können Russen wohl auch künftig mit „echtem“ Champagner anstoßen: Der französische Hersteller Moët Hennessy kündigte am Sonntag an, seine wegen des Namensstreits zunächst ausgesetzten Lieferungen „so schnell wie möglich“ wieder aufzunehmen.

Die Gerichte entscheiden

Frankreichs Champagner-Winzer verteidigen die geschützte Ursprungsbezeichnung schon seit Jahrzehnten mit juristischen Mitteln: In Deutschland zogen die Produzenten unlängst gegen Aldi zu Felde. Sie beanstandeten die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“ für ein Eis – und setzten sich in letzter Instanz durch. Der Bundesgerichtshof wies Aldi 2019 an, den Namen zu ändern, weil das Eis zwar Champagner enthalte, aber nicht danach schmecke. Ebenso traf es eine Tapas Bar in Barcelona, der das Champagne-Comitee „Trittbrettfahrerei“ vorwirft und den Namen Champanillo verbieten lassen will. Und schließlich prozessierten die Franzosen über ein Jahrzehnt mit der Schweizer Gemeinde Champagne, um letztendlich zu obsiegen.

Zu Links zu unseren weiteren Berichten zum Thema:

Aldi gegen Comité Champagne in Sachen „Champagner Sorbet“
EuGH-Generalanwalt: Bezeichnung Champagne vor „Trittbrettfahrerei“ geschützt
Champagne darf nicht auf das Etikett

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