Für die Ablehnung des Baus eines Gästehauses in der Nachbarschaft von Schloss Proschwitz in Sachsen gab es im Meißener Stadtrat eine knappe Mehrheit von 13:12 Stimmen (wir berichteten unter dem Titel: „Ewig-Gestrige schmettern Plan für ein Gästehaus von Schloss Proschwitz in Meißen ab“). Gutsbesitzer Prof. Dr. Georg Prinz zur Lippe konnte seine Enttäuschung nicht verbergen. Ein wichtiges Argument für das Veto ist jetzt vom Tisch.
Gebaut werden sollte das Gästehaus oberhalb der Reben und der Elbe mit Blick auf die Albrechtsburg von Meißen, auf einer Flur, auf der einst eine Mühle stand, die als Wahrzeichen der Ortschaft Proschwitz galt. Aber sie wurde gegen Kriegsende 1945 von einer deutschen Flak dem Erdboden gleichgemacht. An die Mühle erinnert nur mehr ein Loch im Boden. Gleich daneben steht ein heruntergekommener Altbau, das sog. Windmühlengehöft, einst ein Wohnhaus für die Mühlenbetreiber. Immer wieder beschwerten sich Spaziergänger über diesen schon lange nicht mehr bewohnbaren „Schandfleck“, der aber für die Gegner des Gästehauses als wichtiges Argument herhalten musste. So etwas gehört unter Denkmalschutz gestellt, wurde im Stadtrat verkündet, mit dem Hinweis, dass bereits ein entsprechender Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege in Dresden gestellt sei.
Bei der Beweisführung für die Notwendigkeit des Denkmalschutzes wurde Hanebüchenes angeführt, etwa dass der Bocksberg mit dem Windmühlenhaus wegen seiner herausragenden strategischen Lage in den Zeiten der napoleonischen Kriege von Soldaten besetzt war und hier auch heftige Kämpfe zwischen Franzosen und Russen stattgefunden hatten. Die Erinnerung an Schlachten und Tote vor 200 Jahren – was für ein Argument für Denkmalschutz…

Kein Eintrag in die Kultgurdenkmalliste Meißen – freie Fahrt für das Projekt „Gästehaus“
Das Landesamt besichtigte zwar das Mühlengehöft, aber ansonsten ließ es sich von den kriegerischen Ausführungen nicht beeinflussen und stellte fest: „Das angefragte Objekt wird nicht in die Kulturdenkmalliste Meißens eingetragen, da es die Kriterien der Denkmaleigenschaft nicht in ausreichendem Maße erfüllt.“
Die Grundbesitzer Georg Prinz zur Lippe und seine Gattin Alexandra Prinzessin zur Lippe vernahmen es mit Erleichterung. Sie können jetzt neu planen und hoffentlich in den nächsten Jahren Gäste auf diesem Gelände willkommen heißen, die sich nicht kriegerisch gegenüber stehen, sondern Wein in einer bezaubernden Landschaft genießen wollen.