Novellierung im österreichischen Weinrecht: Erweiterte Profilierung beim DAC-Wein sowie Korrekturen im Weinviertel in der Steiermark und im Kremstal.
ÖSTERREICH (Wien) – Im österreichischen Weinrecht gab es einige Änderungen bei den DAC-Regeln für verschiedene Gebiete. So wurde bei der Region Leithaberg im Burgenland das Rotwein-Profil deutlich verschärft. Als DAC-Wein darf nur mehr ein Blaufränkisch deklariert werden. Die bisher möglichen Verschnittpartner St. Laurent, Zweigelt und Pinot Noir wurden ersatzlos gestrichen.
Im größten Anbaugebiet Österreichs, dem Weinviertel, gab es ebenfalls mehrere Korrekturen. In der Vergangenheit war die Sortenangabe auf dem Etikett in der Größe der Bezeichnung Weinviertel untergeordnet. Künftig darf Grüner Veltliner, die einzige Sorte für Weinviertel DAC, gleich groß angegeben werden. Bei der DAC-Einführung 2002 glaubte man in Österreich noch, dass die Angabe „Weinviertel DAC“ bei den Konsumenten schon automatisch an Grüner Veltliner denken lässt und die Angabe der Sorte überflüssig ist – was sich bald als Irrtum herausstellte.
Neu ist außerdem im Weinviertel die Angabe von Großlagen. Und es wird Kriterien für einen „Überdrüber-Wein“ bei Grüner Veltliner geben, nämlich die „Große Reserve“, die oberhalb der Bezeichnung Reserve angesiedelt ist.
Ein paar Mini-Korrekturen gibt es in der Steiermark bei den Weinen aus Rieden (Lagen). Unter anderem wird der Restzuckergehalt bei der Sorte Muskateller begrenzt. Gestrichen wurde eine Bestimmung bei Kremstal DAC. Während bislang unter dieser Bezeichnung für die Sorten Riesling und Grüner Veltliner nur Trauben aus dem umgrenzten Anbaugebiet zugelassen waren, können jetzt auch 15 Prozent Trauben aus einer an das Kremstal angrenzenden Gemeinde stammen.