Vinotheken von Produzenten und Brauereigaststätten sollen künftig Corona-Hilfen bekommen. Nach einem Hilferuf, angeführt von der Brauwirtschaft, soll es bei den staatlichen Corona-Hilfen Verbesserungen für sogenannte angeschlossene Gaststättenbetriebe oder hauseigene Vinotheken geben.
DEUTSCHLAND (Berlin) – Wie das Bundeswirtschaftsministerium und die bayerische Staatskanzlei letzte Woche gemeinsam mitteilten, sind betreffende Gaststättenanteile künftig unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt für die November- und Dezemberhilfen, mit denen die pandemiebedingten Umsatzausfälle abgefedert werden sollen.
Die Neuregelung betrifft demnach neben Brauereigaststätten auch Vinotheken von Weingütern (Weingutsausschank) oder sogenannte Straußwirtschaften, bei denen als Erkennungszeichen für eine zeitweilige Bewirtung bei Winzern oder Weinbauern oft ein Strauß über die Eingangstür gehängt wird.
Breite Unterstützung der Politik
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete die Verständigung des Freistaats mit dem Bund auf die Verbesserungen bei den Hilfen als wichtigen Erfolg. „Brauereigaststätten, Winzer-Vinotheken und Straußenwirtschaften stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft“, erklärte er. „Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem wichtigen Signal, „da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden“. Die Grünen-Mittelstandsbeauftragte Claudia Müller begrüßte den Schritt. Es sei „endlich korrigiert“ worden, was von Anfang an klar gewesen sei: „Brauereigaststätten wie auch Weinguts-Vinotheken sind Gastronomiebetriebe.“
Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist demnach bis Ende April möglich. Mit den Hilfen können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.
Brauer lassen nicht locker
Im Februar hatten Brauereien aus ganz Deutschland in einem Offenen Brief Bund und Länder um schnelle finanzielle Unterstützung gebeten. Die 1500 deutschen Brauereien seien bei den staatlichen Hilfsmaßnahmen bis auf wenige Ausnahmen bislang leer ausgegangen, klagten der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland.
Dabei kritisierten sie auch, dass bislang viele Brauereigasthöfe als Mischbetriebe gelten würden und die Förderkriterien oft knapp verfehlten. In Brauereien unterschiedlichster Größe wie auch im Gastgewerbe stünden zugleich nicht nur zahllose Arbeitsplätze auf dem Spiel – sondern auch „ein unwiederbringlicher Teil unseres gesellschaftlichen Lebens und unserer vielfältigen Kultur“.