NEWSGemischter Satz nur mehr aus weißen Sorten

Gemischter Satz nur mehr aus weißen Sorten

Beim beliebten Gemischten Satz in Österreich dürfen neuerdings nur noch weiße Sorten Verwendung finden. Rote Sorten sind nicht mehr zulässig.


ÖSTERREICH (Wien) – Der Gemischte Satz, früher meist der einfache Basiswein im Heurigen, ist eine österreichische Erfolgsgeschichte, die vor allem von ambitionierten Winzern in Wien mit Fritz Wieninger an der Spitze in die Wege geleitet wurde. Der Wiener Gemischte Satz hat seit einigen Jahren auch DAC-Status. Die Bezeichnung Gemischter Satz ist EU-weit für Österreich geschützt; deutsche Winzer, die solche Weine erzeugen wollen, müssen sich Varianten wie z.B. Fränkischer Mischsatz einfallen lassen.

Der Mischsatz ist keine Cuvée. Mehrere Rebsorten (mindestens drei, nach oben praktisch keine Grenzen) müssen in einem Weingarten zusammen angebaut und dann auch geerntet und gekeltert werden. Das kann bei gutem, gesundem Ausgangsmaterial zu einer merklichen Vielschichtigkeit der Weine führen. Der größte Sortenanteil darf bei höchstens 50 Prozent liegen, der drittgrößte Anteil muss mindestens 10 Prozent umfassen. Im Wiener Gemischter Satz dominieren als Sorten Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger und Gewürztraminer.

Hin und wieder sind, zum Beispiel in der Steiermark und im Burgenland, auch rote Sorten dabei. Es kann Rotwein pur daraus werden, oder Weißwein, wenn die Trauben sofort gekeltert wurden. Damit ist es mit Ende des Jahres 2020 vorbei. Die Angabe Gemischter Satz für solche Weine ist nicht mehr zulässig. Es gibt lediglich eine Aufbrauchfrist für Bestände.

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