NEWSChampagne darf nicht auf das Etikett

Champagne darf nicht auf das Etikett

Das Schweizer Dorf Champagne darf seinen Namen nicht für seine Weine nutzen: Über ein Jahrzehnt stritten der französische Interessenverband der Champagner-Hersteller und die kleine Schweizer Gemeinde um das Recht, den Namen Champagne auch für Produkte und vor allem für Weine aus dem gleichnamigen Dorf Champagne, gelegen am Neuenburgersee im Kanton Waadt, zu nutzen. Nach langem hin und her hat jetzt das Verfassungsgericht des Kantons Waadt wegen bilateraler Verträge die Nutzung endgültig untersagt.


SCHWEIZ (Genf) – Das kleine Schweizer Dorf Champagne darf künftig nicht mehr „Gemeinde Champagne“ auf die dort produzierten Weine schreiben. Dies entschied das Verfassungsgericht des Kantons Waadt laut einem Bericht der Nachrichtenagentur SDA zugunsten des französischen Wirtschaftsverbands der Champagner-Produzenten. Die Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung (AOC) durch die Kantonsbehörden verstoße gegen bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. 

Das Dorf Champagne hatte erst am 13. Januar nach jahrelangem Streit das Recht erhalten, seinen Namen auf seine Produkte zu schreiben. Die Kantonsbehörden sahen laut ihrer Entscheidung keine Gefahr, dass die Weißweine von den rund 28 Hektar Weinbergen nahe dem Neuenburgersee (Lac de Neuchâtel) in der Westschweiz mit dem weltbekannten französischen Schaumwein verwechselt werden könnten. 

Der französische Interessenverband der Champagner-Hersteller, die zusammen rund 34.000 Hektar Weinberge bewirtschaften, hatte jedoch Klage eingereicht und bekam nun Recht. In der Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Kantons Waadt heißt es, der französische Begriff „Champagne“ genieße durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz. Dieser verbiete „jede Verwendung des Namens für Weine, die nicht aus der französischen Champagne kommen“. 

Rückblick

In 2008 berichtete ich über dieses Thema mit dem Titel „Schweizer Dorf Champagne will wieder mit Ortsnamen werben“. Damals wehrte sich die Schweizer Gemeinde mit Rückendeckung des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum gegen ein Verbot, das in 2004 durch den französischen Interessenverband per Gericht durchgesetzt wurde. „Vin de Champagne“ verschwand in der Folge auf den Etiketten und fortan nannten einige Winzer aus dem Dorf Champagne ihren Weisswein „Libre Champ“.

Analog zu heute war schon damals die Auffassung des Pariser Gerichts, die Herkunftsbezeichnung „Champagne“ sei allein dem gleichnamigen französischen Weinanbau-Gebiet vorbehalten. Im Urteil bezog sich das Gericht wie heute auch schon 2004 auf ein bestehendes Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die Schweizer Gemeinde und ihre Winzerschaft wollte sich damit aber nicht abfinden. Es folgte ein Gerichtsmarathon. Dem hat nun das Verfassungsgericht des Kantons Waadt, nicht zuletzt wohl auf Druck aus Frankreich, ein für alle Mal einen Riegel vorgeschoben.

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